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    TTip wird zur Ohrfeige der Umweltschützer

    Das Freihandelsabkommen mit USA geht eindeutig zu Lasten von Natur-, Umwelt- und Verbraucherinteressen. Josef Rehmeier hat die Bedenken aus Sicht der Umweltschützer zusammengefasst.

    31.01.2015

    Kein transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP auf Kosten von Mensch und Umwelt, fordert  Josef Rehmeier vom BUND Naturschutz. Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung, die Gentechnik-Gesetzgebung, die Chemiepolitik, öffentliche Dienstleistungen, sowie Naturschutz und biologische Vielfalt sind Bereiche die beim TTIP sicher auf der Strecke bleiben und unsere Hart erkämpften EU-Standards aufweichen. .Da die Verhandlungen unter strengster Geheimhaltung vor der Zivilgesellschaft und den Parlamenten stattfinden, ist noch unklar, welche Standards konkret betroffen sind. Klar ist jedoch, welche Interessen die unterschiedlichen Wirtschaftsakteure verfolgen, die auf die US-Regierung und die Europäische Kommission Druck ausüben. Sie wünschen sich Erleichterungen für den Export ihrer Güter vor allem in den Bereichen Chemikalien, Gentechnik, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit sowie Energie und Klimaschutz. Dazu zählen unter anderem eine schnellere Zulassung von gentechnisch veränderten Sorten, höhere Grenzwerte für Pestizidrückstände in Lebensmitteln oder Förderung und Import von Schiefergas (Fracking)Der BUND Naturschutz strebt nach einer bäuerlich-nachhaltigen Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung. Vor allem, wenn sich Großakteure mit ihren Forderungen durchsetzten, würde mit TTIP aber eine gegenteilige Entwicklung eingeleitet. Das Abkommen gefährdet bestehende Standards. Das Abkommen verengt den künftigen Spielraum für die so dringend benötigten Reformen in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung und zudem fördert es die Zentralisierung der Landwirtschaft auf wenige Großakteure. Kleine und mittelgroße Betriebe haben das Nachsehen.Für viele Bereiche der Landwirtschaft und der Lebensmittelerzeugung geben die USA und die EU unterschiedliche Standards vor. Durch TTIP wächst der Druck der Wirtschaftslobbys, diese Standards entweder anzugleichen oder wohl eher nach unten zu senken. Zur Wachstumsförderung sind in den USA der Einsatz von Hormonen, die Gabe von Antibiotika und die Verabreichung des Futtermittelzusatzes Ractopamin (Wachstumshormon) zulässig, obwohl damit gesundheitliche Risiken einhergehen. Ractopamin etwa ist aus diesem Grunde in über 160 Ländern verboten. Kontaminiertes Hühnerfleisch darf in den USA mit Chlordioxid desinfiziert werden, wodurch eine hygienisch wesentlich laxere Schlachtung und Verarbeitung ermöglicht wird. Viele in den USA zugelassene Pestizide sind in der EU nicht erlaubt. Die einzuhaltenden Rückstandswerte z. B. bei Obst sind in der EU strenger. Diese Unterschiede verschaffen US-amerikanischen Produzenten einen deutlichen Kostenvorsprung vor europäischen Erzeugern und verschärfen den Druck auf EU-Regierungen, solche höheren Standards in Zukunft abzuschaffen.Die Positionspapiere der Agrarkonzerne diesseits und jenseits des Atlantiks lassen keinerlei Zweifel daran, dass sie TTIP nutzen wollen auch die ungeliebte Gentechnik-Gesetzgebung der EU in ihrem Sinne zu ändern. Auf der Wunschliste stehen z.B. beschleunigte EU-Zulassungsverfahren, ein Ende der Saatgutreinheit, nach der gentechnisch verunreinigtes Saatgut nicht verkehrsfähig ist oder keine besondere Regulierung gentechnisch veränderter Pflanzen mit einer Vielzahl von Eigenschaften. Thema ist auch die Abschaffung der Nulltoleranz für nicht zugelassene GVO (Gentechnisch veränderte Organismen) und die Abschaffung der EU-Kennzeichnungsregeln, denn die US-Regierung will, dass die Kennzeichnungsregeln für Gentech-Lebensmittel abgeschafft und das EU-Zulassungsverfahren für GVO beschleunigt werden, d.h. die Grenzwerte für gentechnische Verunreinigungen erhöht werden. Zudem sind der US-Regierung Verbote zum Anbau und Import einzelner GVO in verschiedenen Mitgliedstaaten ein Dorn im Auge.Die Forderungen des BUND Naturschutz sind deshalb die Verbesserung des Gentechnikrechts, Verpflichtende Kennzeichnung tierischer Produkte nach Fütterung mit GVO, kein Anbau von GVO in der EU, keine weitere Zulassung von GVO und die erweiterte Möglichkeit für EU-Mitgliedstaaten, den Anbau von Gentech-Pflanzen auf ihrem Territorium rechtlich abgesichert zu verbietenAngesichts der in Sachen Umwelt- und Verbraucherschutz komplett unterschiedlichen Ansätze der europäischen und amerikanischen Chemikalienpolitik ist es äußerst besorgniserregend, dass das geplante TTIP-Abkommen ein Sonderkapitel mit Regeln zu besonderen Handelserleichterungen für Chemikalien und weitergehender Kooperation zwischen den USA und Europa in der Chemikalienpolitik enthalten soll. Es steht zu befürchten, dass so durch das TTIP die europäische Chemikalienverordnung REACH24 verwässert wird. REACH (Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ist am Vorsorgegedanken orientiert und gilt als das weltweit fortschrittlichste Gesetz zur Regulierung von Chemikalien. Dank REACH muss die Industrie erstmals Daten über die Umwelt- und  Gesundheitsfolgen von etwa 30.000 Chemikalien vorlegen. Durch REACH werden gefährliche Stoffe, die sich in vielen Alltagsprodukten wie Spielzeugen, Duschvorhängen, Möbeln und Elektrogeräten finden, schneller erkannt, bewertet und ihre Verwendung ggf. eingeschränkt. Erklärtes Ziel von REACH ist es zudem, die sogenannten „besonders besorgniserregenden Stoffe“ durch weniger gefährliche Alternativen zu ersetzen. Außerdem gilt für diese Stoffe ein Auskunftsrecht für VerbraucherInnen. Auf Anfrage müssen Hersteller Konsumenten informieren, ob diese Chemikalien in einem Produkt enthalten sind. Stoffe wie Asbest, PCB, Dioxine und Furane, DDT, Lindan oder PFT sind erst durch regulatorische Maßnahmen wie internationale Abkommen, Verbote oder streng geregelten Gebrauch in ihrer Verbreitung eingeschränkt worden bzw. völlig vom Markt verschwunden. Gerade solche Maßnahmen könnten aber durch das TTIP Abkommen verhindert oder erschwert werden.Ein Schwerpunkt im TTIP-Abkommen ist auch die Energiepolitik und der Klimaschutz. Das TTIP wird ein Fracking-Förderungsabkommen werden. Fracking ist eine Fördermethode für Erdgas, deren Auswirkungen auf das Klima unklar sind. Wenn das geförderte Fracking-Gas Kohle in der  Stromerzeugung ersetzt, kann es zu einer Absenkung der Treibhaus-Emissionen führen. Andererseits ist die Förderung sehr energieintensiv und es kommt zum Austreten von Methan, einem sehr starken Treibhausgas. Zudem steht mit gefracktem Erdgas ein weiterer fossiler Energieträger zur Verfügung, der den Umstieg auf ein vollständig erneuerbares Energiesystem verzögern dürfte. Deshalb und wegen der großen Gefahren für Umwelt, Wasser und die menschliche Gesundheit lehnt der BUND Naturschutz Fracking eindeutig ab.Von den Verhandlungen betroffen sind auch die öffentlichen Dienstleistungen wie etwa Abfallentsorgung,  Energieversorgung, Kultur und Bildung, Gesundheitsversorgung und Wasserwirtschaft. EUrechtlich ist im Vertrag über die Arbeitsweise der EU  gesichert, dass diese Daseinsvorsorge, hier als „Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse“ bezeichnet, in kommunaler Trägerschaft verbleiben kann. Ein Beispiel das erst in aller Munde war, ist das Trinkwasser. Im Falle der Privatisierung der Trinkwasserversorgung haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass entgegen den Behauptungen von Befürwortern eine private Wasserversorgung jener in kommunaler Trägerschaft in der Kosteneffizienz nicht grundsätzlich überlegen ist. Wasser ist ein Menschenrecht, kein Handelsgut und die Trinkwasserversorgung ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen. Dieser Forderung der europäischen Bürgerinitiative „Right to water“ haben sich fast zwei Millionen Menschen in Europa angeschlossen. Dieser Protest gegen die Deregulierung des Wassersektors in der EU der EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie hatte den Erfolg, dass die Wasserwirtschaft von der Richtlinie ausgenommen wurde. Dieser Erfolg könnte mit Abschluss der TTIP-Verhandlungen hinfällig werden, wenn die genannten weitreichenden Möglichkeiten des EU-Verhandlungsmandats ausgeschöpft werden.

     

    Naturschutz und biologische Vielfalt ist ein weitere Schwerpunkt der Sorgen macht. Auch für den Arten- und Biotopschutz wie auch die Zukunft der Schutzgebiete der EU stellt TTIP ein großes Risiko dar. Das Risiko liegt vor allem im Investitionsschutz, der naturschutz- und umweltrechtliche Auflagen bei der Flächennutzung beklagbar machen und damit das derzeitige Instrumentarium des Naturschutzes empfindlich schwächen würde. Die Ausweisung neuer Biosphärenreservate und Nationalparke, ja selbst Naturparke könnte durch TTIP erschwert werden, da ein erhebliches Risiko auf die staatlichen Behörden zukäme. Wenn  Schutzgebiete und neue Managementplanungen z. B. für das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 rechtssicher geschützt werden, könnten die damit verbundenen Bewirtschaftungsauflagen unter TTIP als Investitionshindernis beklagt werden. Hierzu gehören Beschränkungen etwa von Pestizideinsatz und großflächiger Versiegelung ebenso wie eine für den Arten- und Biotopschutz notwendige extensive Weidewirtschaft oder Mahd. Jegliche Verschärfung oder der Neuerlass rechtlicher Auflagen verringert nach den Bestimmungen des Investitionsschutzes die erwarteten Gewinne des Investors. Allein die Androhung teurer Schadensersatzklagen könnte so den Erhalt der biologischen Vielfalt verhindern.
    Der BUND Naturschutz und auch andere Verbände sind deshalb kritisch.  Wir, so Rehmeier,  warnen vor einer Aufweichung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und einer Aushöhlung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien zugunsten multinational agierender Unternehmen.