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    Gegen das überdimensionierte Baugebiet

    Mengkofen. Die Gemeinde plant seit Jahren an einem übergroßen Baugebiet Mengkofen-Süd. 20ha sind viel zu groß und sind nach Einschätzung eines Rechtsgutachtens eine nicht zulässige Vorratsplanung. Der Bund Naturschutz plant eine Normenkontrollklage

    19.02.2021

    In Kürze wird sich der Gemeinderat von Mengkofen wieder mit einem schon in die Jahre gekommenen Vorhaben befassen müssen, dem geplanten Baugebiet Mengkofen Süd.
    Noch immer gibt es keine gerichtliche Entscheidung über ein damals von 800 Bürgerinnen und Bürgern unterstütztes Bürgerbegehren zum Thema, das der Gemeinderat aus rechtlichen Gründung nicht zugelassen hat.  
    Die Vorstandschaft der Bund Naturschutz Kreisgruppe hat sich bei ihrer letzten Online-Sitzung zum wiederholten Male mit der Problematik befasst. Die Vorstandschaft steht nach wie vor zu ihrem Wort, im Falle des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Klage dagegen einzureichen, sollte sich an den bisherigen Plänen nichts Grundlegendes ändern. Neben den wasserrechtlichen Problemen, die der Planung entgegenstehen, ist es vor allem der  ungebremste Flächenverbrauch in Deutschland und besonders in Bayern. Ein eindeutiges VGH-Urteil erlaubt keine Vorratsausweisung von Baugrund über einen nachzuweisenden Bedarf hinaus. "Eine Gemeinde wird dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden nicht gerecht, wenn sie ein Neubaugebiet in nicht mehr vertretbarer Weise überdimensioniert", lautet der einleitende Satz der Begründung des Gerichtsurteils. Die vorliegende Planung wird die Fläche von Altmengkofen mit Weichshofen praktisch verdoppeln, ohne dass die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre dieses Wachstum rechtfertigt. Dem Bund Naturschutz liegt mittlerweile ein Rechtsgutachten vor, das Peter Hirmer vorstellte. Es verdeutlicht, dass eindeutig eine Überdimensionierung gegeben ist und damit eine unzulässige Vorratsausweisung im Sinne des Gerichtsurteils. Sich auf eine Liste von Baulandanfragen zu berufen ist juristisch nicht haltbar. Verbindlicher sind dagegen Zahlen des Landesamtes für Statistik, die einen konkreten Bedarf nach einer Neuausweisung von über 20ha Bauland nicht im Ansatz erkennen lassen. Bis ins Jahr 2034 rechnet das Landesamt sogar mit einem tendenziellen Schwund in der relevanten Altersgruppe zwischen 18 und 65 Jahren.

    Der Gemeinderat hätte jetzt noch die Chance, eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Die Reduzierung der Fläche auf das übliche Maß einer sogenannten Ortsabrundung ist das, was der Bund Naturschutz in der jetzigen Situation rät. Gegenüber der ursprünglichen Planung könnten 12 ha eingespart werden und man hätte immer noch an die 80 Bauplätze. Andererseits droht der Gemeinde eine Normenkontrollklage, die ihr die Vermarktung der Baugrundstücke auf längere Zeit untersagt und ihr damit unkalkulierbare Kostenrisiken auferlegt. "Es wäre an der Zeit, dass die Gemeinde eine Planung für ein Baugebiet vorlegt, das in gemäßigter Form auf die veränderten Ansprüche in Zeiten von Klimaerwärmung und drohenden extremen Wetterereignissen eingeht", so Alois Aigner, Kreisvorstandssprecher des Bund Naturschutz