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    Höhere Entschädigungn für den Kiebitzschutz

    Landwirte, die sich am Kiebitzschutz im Landkreis beteiligen, können sich freuen. Die Regierung von Niederbayern hat die Entschädigungen für Bewirtschaftungsnachteile dieses Jahr angehoben und zusätzliche Komponenten eingeführt. So wurde der Satz dafür, dass ein Landwirt bis zum 30.4. mit der Bewirtschaftung seines Feldes im Kiebitzbrutgebiet wartet, um 33% von bisher 150.- auf 200 €/ha angehoben. Zusätzlich gibt es ab diesem Jahr die Möglichkeit, die Ackerflächen bis 10. 5. nicht zu bewirtschaften gegen eine Entschädigung von 400 €/ha.  Und wer bis 20. 5 wartet, erhält dafür 600 €/ha. Am meisten Entschädigung kann gezahlt werden, wenn sich ein Landwirt entschließt, nasse Senken, die in seinen Feldern über den Winter entstanden sind, erst ab dem 1.7. wieder zu bewirtschaften. Der Satz dafür wie auch für das bewusste Freilassen von Kiebitzinseln von mindestens 50m x 50m beträgt 936 € pro ha. Die Sätze sind so berechnet, dass die Ertragsausfälle durch die verspätete Bewirtschaftung kompensiert Anträge können bis zum 12.4. gestellt werden. Wünschenswert wären natürlich noch höhere Sätze, so dass die Landwirte mit dem Kiebitzschutz einen besseren Gewinn erzielen könnten, so Franz Meindl vom Bund Naturschutz. Aber dafür reichen die staatlichen Mittel derzeit nicht aus. Umso erfreulicher ist es, dass trotzdem viele Landwirte mitmachen und die damit zusammenhängenden Umstände in Kauf nehmen, um Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, Brachvogel, Schafstelze und Flussregenpfeifer zu helfen.
    Freiwerdende Stilllegungsflächen könnten Kiebitzen zusätzlich helfen!
    Nachdem die Pflicht zur Ausweisung von Stilllegungsflächen wieder zurückgenommen wurde, könnten bereits im Herbst ausgewiesene Flächen jetzt Verwendung für den Kiebitzschutz finden, sofern sie im Brutgebiet liegen. Gezahlt werden dafür ebenfalls die vorgenannten Sätze. Da nicht alle Stilllegungsflächen als Bruthabitat für den Kiebitz geeignet sind, müssen sie vor Vertragsabschluss allerdings noch von Mitarbeitern des Landschaftspflegeverbandes vor Ort auf ihre Eignung geprüft werden.
    Zum Kiebitzschutz kann jede/r beitragen!
    Für die Bewohner des Landkreises Dingolfing-Landau hat der Kiebitz einen ganz besonderen Stellenwert. Nicht nur weil der Kiebitz heuer Vogel des Jahres ist sondern weil unser Landkreis mit rund 650 Brutpaaren der Kiebitz-Hotspot in ganz Bayern und sogar in ganz Süddeutschland ist. Getoppt wird das nur von den küstennahen Regionen Niedersachsens. Darauf kann unser Landkreis wirklich stolz sein, was aber auch eine große Verantwortung für die Art mit sich bringt. Der Negativtrend von -85% in den letzten 30 Jahren hat inzwischen leider auch unseren Landkreis erfasst. Der Rückgang ist besonders im Rimbacher- und Dornwanger Moos zu beobachten. Dieser Trend darf sich auf keinen Fall im Königsauer Moos, Waiblinger Moos, Ganackerer Moos und Wallersdorfer Moos fortsetzen. Wir alle sind aufgerufen, Spaziergänger, Radfahrer, Hundeführer, Jäger, Landwirte und Politiker unserem Wappenvogel inkognito zu helfen, damit ihn bei uns nicht dasselbe Schicksal ereilt, wie in vielen anderen Regionen Deutschlands.
    Zuständigkeiten und Antragsunterlagen:
    Federführend zuständig für den Kiebitzschutz im Landkreis ist die Projektkoordinatorin Susanna Hanke vom Landschaftpflegeverband (Tel 0173 9102690, Susanna.hanke@landkreis-dingolfing-landau.de). Unterstützt wird sie von ihrem Kollegen Jonas Petschko,  Marie-Therese Krieger vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz, sowie Franz Meindl vom Bund Naturschutz. Viele Landwirte haben bereits die Antragsunterlagen mit den neuen Fördersätzen per Post erhalten. Zusätzlich ist der Antrag im Internet unter folgenden Links zu finden:
    Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau:
    https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/verwaltung/geschaeftsverteilungsplan/?Kiebitz-Schutzmassnahmen2024&view=org&orgid=db428e12-7028-487b-a66e-9d340c5385bc
    LBV-Kreisgruppe Dingolfing:
    https://dingolfing.lbv.de/aktuelles/
    BUND Naturschutz - Kreisgruppe Dingolfing-Landau
    https://dingolfing-landau.bund-naturschutz.de/aktuelles/artikel/kiebitzschutz-vertrag-zur-kostenerstattung-hier-herunterladen

     

     

     

     

     

    Kiebitzprojekt zeigt Erfolge

    23.1.2023
    Die Ergebnisse von 2022 des gemeinsamen Kiebitzschutzprojektes von Landschaftspflegeverband, Bund Naturschutz, Bauernverband und Landesbund für Vogelschutz sind ausgewertet. Auf den Vertragsflächen war letztes Jahr ein Bruterfolg von 1,1 Küken pro Brutpaar gegeben. Damit lag der Bruterfolg in einem guten Bereich. Die Bruterfolgszahl ist ein wichtiger Index für den Erhaltungszustand einer Vogelpopulation. Sinkt er beim Kiebitz unter 0,8 Küken pro Brutpaar und Jahr, stirbt die Population langsam aus. Dies zu verhindern haben sich die Projektpartner gemeinsam mit den Naturschutzbehörden und dem Amt für Landwirtschaft zum Ziel gesetzt und durch Bewirtschaftungsverträge mit den Landwirten auch erreicht. 31 Landwirte beteiligten sich mit 53 Ackerflächen am Projekt, wobei auf einer Gesamtfläche von 120 ha Maßnahmen zur Bewirtschaftungsruhe abgeschlossen wurden. Auf 100 ha wurde eine Bewirtschaftungsruhe bis 30.04, auf 18,5 ha bis 19.05. und auf 1,5 ha bis 30.06. abgeschlossen. Das Projekt wurde positiv aufgenommen und die Bereitschaft, sich am Kiebitzschutz zu beteiligen war hoch. Auf den Vereinbarungsflächen wurden insgesamt 104 Kiebitzbruten erfasst mit einem Gesamt-Bruterfolg von 113 überlebenden Küken. Erfreulich war es für die Kartierer zu sehen, dass sich Landwirte auch auf nicht unter Vertrag stehenden Flächen um die Nester der Kiebitze und Küken kümmerten und diese bei der Bewirtschaftung verschonten. Das Kiebitzschutzprojekt mit seinen Partnern bedankt sich ganz herzlich bei allen Landwirten und hofft auf rege Beteiligung auch in 2023.
    Unser Landkreis hat eine entscheidende Bedeutung für den Kiebitz in Bayern. Hier brüten jährlich noch 600-700 Paare, das ist ein Großteil des gesamten Kiebitz Bestandes Bayerns. Ausruhen kann man sich auf dem guten Ergebnis allerdings nicht, denn insgesamt hat unser Landkreis auch einen Rückgang von Kiebitz, Brachvogel, Feldlerche und Co. zu verzeichnen. Um den Kiebitz und dessen Vorkommen im Landkreis Dingolfing-Landau zu schützen, wird seit 2019 ein Kiebitz-Brutplatzmanagement durchgeführt. Unterstützt wird das Projekt durch die Untere Naturschutzbehörde, die Höhere Naturschutzbehörde sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Im Vordergrund steht die Entflechtung der Brutzeit-Überschneidung der Kiebitze mit der Ackerbewirtschaftung durch entsprechende Vereinbarungen über spätere Bewirtschaftung und Ansaat. Für diese Verzögerung der Ackerbewirtschaftung konnten Landwirte Entschädigungszahlungen beim Landschaftspflegeverband beantragen, die über staatliche Fördermittel (LNPR) gefördert wurden.
    Derzeit sind die Projektpartner dabei, die in diesem Jahr geeigneten Kiebitzbrutflächen zu ermitteln, um die Bewirtschafter gezielt ansprechen bzw. anschreiben zu können. Von den Naturschutzbehörden und dem Bayerischen Naturschutzfond sind auch für 2023 wieder ausreichend Gelder zugesagt und erstmals können gewisse Kiebitzschutzmaßnahmen heuer auch über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bis 23. Februar beantragt werden.

    Kiebitzprojekt findet 2022 eine Fortsetzung

    10.3.2022
    Den Mais im Isarmoos erst nach dem 1. Mai aussäen und eine Bewirtschaftungsruhe auf Äckern von 15. März bis 30. April, dies könnte 2000 Kiebitzküken das Leben retten und den Rückgang dieser Vogelart aufhalten. Dessen sind sich die Initiatoren des Projektes "Gemeinsam dem Kiebitz helfen" sicher. Zu diesem Artenschutzprojekt haben sich der Landschaftspflegeverband Dingolfing-Landau, der Bauernverband, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz zusammengeschlossen.
    Bereits 2021 hatten 18 Landwirte auf 32 Versuchs-Äckern im Landkreis diese Kiebitz-Bewirtschaftungsruhe mit Erfolg getestet: 100 geschlüpfte Kiebitzküken konnten die Projektverantwortlichen dort feststellen – ein Riesenerfolg. 2022 wird das Projekt nun auf eine breitere Basis gestellt. Die Untere und die Höhere Naturschutzbehörde beraten das Projekt fachlich und haben wieder ausreichend Finanzmittel in Aussicht gestellt. Mit im Boot ist heuer erstmals das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), das den Kontakt zu den Flächenbewirtschaftern herstellt.
    Demnächst werden viele Bewirtschafter von Ackerflächen in den Kiebitzbrutgebieten des Landkreises ein Schreiben vom AELF erhalten mit Erläuterung des Kiebitzprojektes und einem Antragsformular. Verantwortlich für die Abwicklung ist der Landschaftspflegeverband.
    Zur Auswahl stehen vier Bewirtschaftungsvarianten für Äcker: Wirtschaftsruhe von 15. März. bis 30. April, eine verlängerte Wirtschaftsruhe bis 20. Mai zum Schutz von Spätbruten, die Anlage von Kiebitzinseln als Brachfläche von mindestens 0,5 Hektar mit Bewirtschaftungsruhe bis 30. Juni und die Nichtbewirtschaftung feuchter Senken bis 30. Juni, die auch kleiner als 0,5 Hektar sein können. Die Entschädigungen können allerdings nur gezahlt werden, wenn keine Doppelförderung aufgrund anderer Förderprogramme vorliegt. Die Entschädigungshöhen liegen pro Hektar zwischen 150 und 880 Euro, je nach Maßnahme.Mit der Brut beginnen Kiebitze ab Mitte März, erst ab Ende April sind die Küken so groß, dass sie vor landwirtschaftlichen Maschinen flüchten. Ab Anfang April fahren die meisten Landwirte aber in die Felder, um zu Düngen, das Saatbett vorzubereiten und zu sähen. Dadurch werden 90 Prozent der Kiebitznester zerstört, wie die Beobachtungen der letzten Jahre zeigten. Dazu Joachim Aschenbrenner, Kreisvorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz: "Kommt man hier nicht zu anderen Lösungen, wird auch der Kiebitz – ebenso wie andere typische Wiesenvögel – in unserem Landkreis als Brutvogel langfristig aussterben. Mit rund 700 Brutpaaren hat unser Landkreis momentan noch die meisten Kiebitze in Bayern. Dies bedeutet aber, dass wir auch eine bayernweite Verantwortung haben, denn wenn selbst bei uns die Kiebitze aussterben, wird es sie auch anderswo nicht mehr geben."
    Sollte jemand Kiebitzbrutflächen bewirtschaften und kein Schreiben erhalten haben, soll er sich melden. Zuständig sind: Susanna Hanke, Landschaftspflegeverband,   0173/9102690Sanna.hanke@t-online.de, sowie Franz Meindl,   0152/29574416, und Jonas Petschko, Gebietsbetreuer Wiesenbrütergebiete,   08731/87379.

    Ein Drittel der bayerischen Kiebitze brütet bei uns

    Naturschutz und Landwirte setzen sich gemeinsam für ein Kiebitz-Projekt in Dingolfing-Landau ein

    Der BUND Naturschutz im Landkreis Dingolfing-Landau hat in einem bayernweit einzigartigen Bündnis zwischen Naturschützern und Landwirten das Projekt „Gemeinsam dem Kiebitz helfen“ ins Leben gerufen, weil der Landkreis eines der bayernweit wichtigsten Brutgebiete für den Kiebitz ist und die Rückgänge in den Beständen alarmierend sind. Aufgrund dieser besonderen Verantwortung arbeitet der BUND Naturschutz nun gemeinsam mit Bauernverband, Landesbund für Vogelschutz, Landschaftspflegeverband und Kommunen an praktischen Lösungsvorschlägen und nimmt jetzt den Freistaat Bayern in die Pflicht.

    „Am leichtesten schützen wir die Kiebitze da, wo die Kiebitze bereits vorkommen. Der Landkreis Dingolfing-Landau trägt bayernweit eine große Verantwortung für diesen Bodenbrüter des Offenlandes. Wenn wir ihn hier verlieren, wird es für die Art in ganz Bayern schwierig“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz Bayern, bei seinem Besuch im Wallersdorfer Moos. „Nötig ist daher ein besserer Flächenschutz, die Renaturierung der Moore und eine Ökologisierung der Agrarzahlungen. Als Sofortmaßnahme schlagen wir konkrete Schutzmaßnahmen vor, die in einem Forschungsprojekt begleitet werden sollen.“

    „Dass wir hier so genau über den Kiebitz Bescheid wissen, ist das Ergebnis mehrerer Jahre intensiver ehrenamtlicher Arbeit der Naturschützer. Mit unseren Partnern haben wir gute Vorarbeit geleistet. Jetzt aber muss sich der Freistaat Bayern einbringen. Wir haben deswegen Vorschläge für ein mehrjähriges Forschungsprojekt ausgearbeitet“, sagt Franz Meindl, Vorstand der BN-Ortsgruppe Landau und Initiator des Kiebitzschutz-Projektes.Die Brutsaison der Kiebitze hat bereits begonnen. Die Bewirtschaftung der Flächen allerdings auch. Etwa 90 % der ersten Brut gingen dabei in früheren Jahren verloren – im Landkreis sind das etwa 500 Nester und 2000 Küken.

    Dieses Jahr werden aber hoffentlich rund 250 Eier mehr erhalten werden als in den Vorjahren, denn die BN-Kreisgruppe hat im Vorfeld des erhofften

    staatlichen Forschungsprojekts in diesem Jahr schon eigene Bemühungen gestartet:

    16 Landwirte mit 70 ha Fläche beteiligen sich an einem kleinen Vorprojekt. Sie bewirtschaften ihre Felder erst ab 1. Mai oder später, so dass die Vögel in Ruhe brüten und ihre Küken großziehen können.

    Mit anderen Landwirten wurde letzte Woche ein Feldversuch zur Direkteinsaat durchgeführt und nachgewiesen, dass diese schonende Ansaatmethode nicht nur dem Boden guttut, sondern auch einen Teil der Nester schont.

    Mit Jägern werden zurzeit Infrarotkameras zum Auffinden von brütenden Kiebitzen, Eiern und Küken getestet.

    Auch laufen derzeit Gespräche mit einem örtlichen Maschinenhersteller und einer Software-Entwicklungsfirma wegen technischer Möglichkeiten zum Nest- und Kükenschutz. Kameras mit künstlicher Intelligenz auf der Motorhaube des Traktors sollen künftig die Nester im Feld erkennen und den Landwirt warnen oder die Maschine automatisch anheben. Derzeit ist man dabei möglichst viele Fotos von Kiebitznestern und Küken zu sammeln, um das künstliche Gehirn damit zu füllen. Wenn autonomes Autofahren heutzutage keine großen Schwierigkeiten mehr bereitet, ist das Erkennen von Nestern und Küken bestimmt auch kein unlösbares Problem.

     

    „Mit staatlicher Unterstützung könnten wir hier beim Schutz des Kiebitz und der anderen Offenlandarten wie Brachvogel, Rebhuhn oder Schafstelze deutlich vorankommen. Diese Chance müssen wir nutzen“, so Franz Meindl weiter, der als Naturschutzwächter der Unteren Naturschutzbehörde und als Wiesenbrüterbetreuer des Landesamtes für Umweltschutz ausgebildet ist.

    Alle Kooperationspartner – der BBV Kreisverband, der Landesbund für Vogelschutz, der Landschaftspflegeverband, und der BUND Naturschutz – versuchen nun in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde ein großes, mehrjähriges Forschungsprojekt für den Landkreis zu initiieren und haben sich dafür schon an die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gewandt.

    Es sind sehr viele Fragen offen: Können die ersten positiven Erfahrungen, die es mit einer Bewirtschaftungsruhe gibt, bestätigt werden? Mit welchen Fruchtarten könnte eine spätere Ansaat durchgeführt werden? Wie hoch müsste eine finanzielle Entschädigung für die Bauern ausfallen, um eventuelle Ertragseinbußen auszugleichen? Könnten die Maschinen mit

    Sensoren ausgestattet werden, die die Kiebitzgelege automatisiert aussparen?

    Neben der fachlichen Unterstützung fordern die Kooperationspartner auch mehr Geld für den Kiebitzschutz im Landkreis. Wegen der bayernweiten Bedeutung sollte der Freistaat die Kosten übernehmen, der Landkreis und Gemeinden deutlich entlastet werden. Es müssten Gelder bereitgestellt werden für eine sinnvolle wissenschaftliche Begleitung des Projekts, für Kartierungen, Monitoring und nicht zuletzt für eine gute Beratung und für Ausgleichszahlungen für die Landwirte.

     

     

    Hintergrund

    Die Zahlen sprechen für sich: In ganz Bayern geht man von 2500 Kiebitz-Brutpaaren aus (Erfassung 2015). Die Bestände der Wiesenbrüter sind stark rückläufig. Deutschlandweit und bayernweit nahmen die Bestände in den letzten zwei Jahrzehnten um 80 % ab. Der Kiebitz steht deswegen auf der bayerischen Roten Liste in der Kategorie 2 – stark gefährdet. Anderen Wiesenbrütern geht es genauso.

    Dingolfing-Landau ist der einzige Landkreis mit einer kompletten Erfassung aller Kiebitz-Brutplätze – und das bereits in der zweiten Runde. Nach 2018 hat der BUND Naturschutz auch 2020 die Bevölkerung dazu aufgerufen, Sichtungen zu melden. Diese jeweils über 80 Sichtungen wurden dann von den Spezialisten vor Ort kontrolliert, die Zahl der Eier und des erfolgreichen Nachwuchses erfasst. Die Ergebnisse sind alarmierend: 2018 zählte der BN noch 774 Brutreviere, im Frühling 2020 nur noch 676 – was einem Rückgang von 12 % von innerhalb nur zwei Jahren entspricht. Ein Drittel aller bayerischen Kiebitze nutzt das Königsauer Moos, das Wallersdorfer Moos und die umliegenden Gebiete als Brut- und Rastgebiet.Eine weitere Erkenntnis aus den Kartierungen bestätigt eine Entwicklung auch in anderen Kiebitz-Gebieten: Die Kiebitze brüten – mangels Lebensraum infolge des immensen Verlustes an Grünland – inzwischen vor allem in den Äckern zwischen den Ackerschollen oder in den Winterbrachen. Hier kommt es zum Konflikt mit der Bodenbearbeitung, mit der anstehenden Düngung und Aussaat. Die Küken flüchten bei Gefahr nicht, sondern ducken sich. Die gute Tarnung sorgt dafür, dass Landwirte die meisten Nester schlicht nicht sehen können.Zweitbruten sind bei Kiebitzen nur eine Art Notfallprogramm, wenn die erste Brut ausfällt. Sind bei weitem nicht so vital, ihre Überlebenschancen deutlich niedriger.
    „Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass die Erstbruten durchkommen“, so Franz Meindl. „Wir müssen die Nester für die 30 Tage Brutzeit schützen und dann die geschlüpften Küken für die nächsten zwei bis drei Wochen.“

    Projekt Wirtschaftsruhe für den Kiebitz

    Ergebnisbericht

     

     

     Projektziele:  
    •    Bruterfolg beim Kiebitz im Landkreis Dingolfing-Landau steigern.
    •    Wirksamkeit einer Wirtschaftsruhe bis 30.4. auf die Kiebitzpopulation testen.
    •    Vergleich mit einer Wirtschaftsruhe bis 20.5.

    3.    Projektanlass:
    Noch vor etwa 30 Jahren sah und hörte man den Kiebitz fast überall auf Deutschlands Feldern. Doch neue Daten zeigen: Seit 1992 ist der Bestand dieser Charakterart unserer Agrarlandschaft um 88 Prozent eingebrochen, wie der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) mitteilte. In der Roten Liste der Brutvögel von Bayern aus dem Jahr 2016 ist der Kiebitz als „stark gefährdet“ RL 2 eingestuft, ebenso in der Roten Liste der Brutvögel von Deutschland vom Jahr 2021. Dies nahm die Bund Naturschutz Kreisgruppe zum Anlass, eigene Kartierungen im Landkreis Dingolfing-Landau durch zu führen. Im Rahmen des Kartierungsprojekts „Kiebitz-Volkskartierung 2018“ wurden erstmals die Kiebitzreviere im gesamten Landkreis Dingolfing-Landau erfasst. Ein zweites Mal im Jahr 2020 im Rahmen der „Kiebitz-Volkskartierung 2020“. Ergebnis war, dass der Bestand im Landkreis mit 774 Brutpaaren 2018 und 676 Brutpaaren 2020 im Vergleich zu anderen Landkreisen noch relativ hoch ist. Es zeigte sich allerdings auch, dass der Bestand innerhalb 2 Jahren um 98 Brutpaare abgenommen hat. Eigenen Beobachtungen und den Aussagen von Landwirten zufolge ist sicher, dass der Kiebitzbestand in unserem Landkreis früher wesentlich höher war, auch wenn keine belegbaren Zahlen dafür vorhanden sind. Der Vergleich unserer Kartierungsergebnissen mit denen der bayernweiten Wiesenbrüterkartierung 2015 zeigte, dass rund 30 % der gesamtbayerischen Kiebitzpopulation bei uns brütet und dem Landkreis Dingolfing-Landau daher eine ganz entscheidende Verantwortung für die Erhaltung der Kiebitze in Bayern zukommt. Die Kartierungen zeigten weiter auf, dass ein Hauptgrund für den starken Rückgang der Art die hohen Nest- und Küken-Verluste durch die Frühjahrsbestellung der Felder sind. Da der Kiebitz nicht auf ungenutzten Flächen wie Bach-, Weg- und Heckenrändern, sondern mitten auf den landwirtschaftlichen Flächen brütet, ist er von der Bewirtschaftung ganz besonders betroffen. Zusammen mit den Landwirten startete man daher im Herbst 2020 das Projekt „Gemeinsam dem Kiebitz helfen“ im Landkreis Dingolfing-Landau. Projektpartner sind die Kreisgruppen des Bayerischen Bauernverbandes, des Landesbund für Vogelschutz, des Landschaftspflegeverbandes und des Bund Naturschutz. Als Ziel haben sich die Projektpartner ein Forschungsprojekt des Landesamtes für Landwirtschaft gesteckt, in dem verschiedene Methoden des Kiebitzschutzes wie Wirtschaftsruhe, Nestprämie, Lebensraumverbesserungen und technische Möglichkeiten untersucht und finanziert werden. Unterstützt wird dieser Vorschlag mit einstimmigem Beschluss vom 17.6.2021 vom Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags. Leider war der Start eines LfL-Projektes für die Brutsaison 2021 nicht mehr möglich.
    Damit jedoch auch Daten von der Brutsaison 2021 in das LfL Projekt einfließen können, hat die Bund Naturschutz Kreisgruppe Dingolfing-Landau schon in diesem Jahr das hier vorgestellte eigenfinanzierte Vorprojekt mit der Bezeichnung „Kiebitz Wirtschaftsruhe Projekt 2021“ gestartet.
    4.    Eckdaten des Projekts:
    •    Förderung: 150.-€/ha für Wirtschaftsruhe vom 10.3. – 30.4. (Förderhöhe 150.- € war Ergebnis der Nachfragen bei mehreren Landwirten)
    •    Förderflächen: Äcker innerhalb der Förderkulisse, auf denen eine Frühjahrsansaat durchgeführt wird.
    •    Fördermittel:  20 000.- €
    •    Personal- und Verwaltungskosten: 0 € (ehrenamtliche Durchführung)
    •    Antragszeitpunkt: Vor Bewirtschaftung der Fläche


    5.    Methode:
    a)    Festlegung der Vertragsbedingungen und Entwicklung des Antragsformulars
    (Beilage a)
    b)    Festlegung der Förderkulisse
    Als Förderkulisse wurden die aus den Kiebitzvolkskartierungen 2018 und 2020  bekannten Brutgebiete festgelegt. (Beilage b).
    c)    Erfassung der potentiellen Vertragsflächen
    Innerhalb der Förderkulisse kommen nicht alle Flächen in Betracht. Im Wintergetreide, auf Fettwiesen, in der Nähe von Gehölzstrukturen und anderen Kulissen brüten Kiebitze nur sehr selten oder gar nicht. Um die Bewirtschafter gezielt ansprechen zu können wurden daher vor der Saison eine Strukturkartierung vorgenommen mit Google My Maps.
    d)    Suche nach Projektteilnehmern
    Um Landwirte zu finden, die am Projekt teilnehmen, wurden Artikel in der örtlichen Presse und im Landwirtschaftlichen Wochenblatt veröffentlicht. Ein Videoclip zum Projekt wurde auf Facebook, Instagram und auf der Homepage der Bund Naturschutz Kreisgruppe geschaltet. Diese Methoden hatten wenig Erfolg. Daraufhin wurden die Bewirtschafter der potentiellen Vertragsflächen persönlich angerufen. Es wurden mehr als 80 Telefonate mit den Landwirten geführt. Auch wenn nicht alle Angerufenen beim Projekt teilnahmen, so waren diese Gespräche zur Vertrauensbildung und zur Annäherung von Landwirtschaft und Naturschutz von hohem Wert. Erläutert wurde den Landwirten auch die Möglichkeit der Wirtschaftsruhe bis 20.5. und die Förderung von Kiebitzinseln und Naßstellen.
    e)    Vertragsabschlüsse
    Das Antragsformular konnte von der Internetseite der Bund Naturschutz Kreisgruppe heruntergeladen werden, bei Bedarf wurde es per mail oder per Brief zugesandt.
    f)    Überprüfung der Flächen auf Doppelförderung
    Die Untere Naturschutzbehörde überprüfte die beantragten Flächen auf Doppelförderung.
    g)    Kartierungsfahrten und Flächenkontrollen
    Jede Fläche wurde 2 bis 3-mal aufgesucht.  
    h)    Erfahrungsaustausch mit Landwirten nach der Ansaat.
    Nach Abschluss der Wirtschaftruhe wurde mit den Vertragspartnern telefonisch Rücksprache gehalten
    i)    Auszahlung der Förderbeträge
    Die Auszahlung der Förderbeträge erfolgte in der zweiten Maihälfte.
    j)    Erfahrungsaustausch mit Landwirten nach der Ernte
    In einer gemeinsamen Versammlung werden mit den Landwirten noch die Auswirkungen der Wirtschafsruhe auf die betrieblichen Arbeitsabläufe und den Ertrag besprochen.  


    6.    Ergebnisse, Erfahrungen:

    Verlauf der Brutsaison 2021:
    Das Jahr 2021 stellte für die brütenden Kiebitze wie auch für die wirtschaftenden Landwirte eine Sondersituation dar. Durch die nasskalte Witterung im März und April begannen die Hauptlegezeit der Kiebitze heuer rd. 10 Tage später als in den Vorjahren erst in der letzten Märzwoche. Dadurch verschob sich die Hauptschlupf-Phase ebenfalls um 10 Tage nach hinten in die letzte Aprilwoche, einzelne Spätbruten sogar in die erste Maiwoche. Für einzelne Spätbruten war damit das Ende der Bewirtschaftungsruhe am 30.4. zu früh. Trotzdem haben davon betroffene Nester die Bewirtschaftung am 1.Mai überlebt, da sie umfahren wurde. Die allermeisten Küken waren aber auch heuer am 1.Mai bereits geschlüpft und mehrere Tage alt. Allerdings bestand heuer bei ihnen wegen ihres geringen Alters eine erhöhte Gefahr, dass sie am 1.Mai den Maschinen zum Opfer fallen. Die nasskalte Witterung verzögerte allerdings nicht nur den Schlupf der Kiebitzküken sondern auch die Bewirtschaftung der Felder. Ein Teil der Felder, auch ohne Bewirtschaftungsvertrag, konnten heuer erst in der 2. Maiwoche bestellt werden. Eine ungewöhnlich erfreulich hohe Überlebensrate von Kiebitz Erstbruten war die Folge, wie auch die Kartierungszahlen belegen. Als Nachteil dieser Späterbewirtschaftung zeigte sich, dass sich hier Ersatzbruten aus der Bewirtschaftungsphase um den 20.4. ansiedelten, deren Nester dann in der 2.Maiwoche zerstört wurden. Noch stärker zeigte sich dieser Effekt auf den 4 Vertragsflächen mit einer Bewirtschaftungsruhe bis 20.5. Keines der darauf befindlichen Ersatzgelege war am 21.5. geschlüpft, sie wären alle der Bewirtschaftung zum Opfer gefallen. Allerdings kam ihnen auch wieder die nasskalte Witterung, die auch im Mai noch anhielt, zu Gute. Da die Bewirtschaftung der Flächen wegen Nässe erst Anfang Juni erfolgen konnte, überlebten auch diese Ersatzbruten. Auch das befürchtete Kükensterben durch Kälte und Nässe blieb aus. Die Kiebitzweibchen waren unablässig am Hudern ihrer Küken so dass viele von ihnen flügge wurden.  Insgesamt scheinen Kiebitzküken wenig Nässe- und Kälteempfindlich zu sein. Während der Kartierarbeiten teilten uns mehrere Landwirte mit, dass sie Kiebtznester auf ihren Feldern entdeckt und von der Bewirtschaftung ausgespart haben. Wir konnten dies in der Natur bestätigen. Wir führen dies besondere Achtsamkeit nicht zuletzt auf unsere Öffentlichkeitsarbeit für den Kiebitz im Frühling 2021 zurück, bei der wir die Landwirte als Projektpartner mitnahmen.

     

    Zusammenfassung in Zahlen:

     Variante 30.4.Variante 20.5.   Gesamt
    Anzahl Teilnehmer 15318
    Anzahl Feldstücke28432
    Kosten €/ha150634 
    Fläche ha71,77,778,8
    Anzahl Erstbruten431356
    Anzahl Zweitbruten5510
    Anzahl Küken7822100

     
    Vorgebrachte Argumente von Landwirten gegen die Wirtschaftsruhe.
    •    150.- €/ha für 30.4. Variante sind zu wenig im Vergleich zur 20.5 Variante mit 650 €/ha, (aber auch 650.- Variante wurde nicht abgeschlossen).
    •    Körnermais muss möglichst früh gesät werden um druschfähig aus zu reifen im Herbst.
    •    Biolandwirte müssen im April 2mal striegeln zur Unkrautbekämpfung
    •    Ansaattermin 1.5. passt nicht in Bewirtschaftungsplanung insbesondere bei Fremdvergabe von Gülleausbringung und Ansaat.
    •    Befürchtung, dass bei Zunahme der Art Kiebitzschutzgebiete ausgewiesen werden mit Bewirtschaftshindernissen für die Landwirte, die nicht finanziell ausgeglichen werden (stille Enteignung)
    •    Wirtschaftsruhe nicht notwendig, Landwirt sieht die Kiebitznester selber und spart sie aus.
    •    Ansaattermin 1.5. ist für Zuckerrüben und Zwiebel zu spät.
    Vorgebrachte Argumente von Landwirten für die Wirtschaftsruhe.   
    •    Landwirten ist der Schutz der Kiebitze ebenfalls ein großes Anliegen.
    •    Man braucht bei der Bewirtschaftung nicht so achtgeben und kann zügiger arbeiten.
    •    Besonders in Winterbegrünungen bzw. Wintermulchsaaten sind Kiebitznester nur schwer oder gar nicht zu entdecken.
    •    Umfahrene Nester wirken wie Oasen in der Wüste und locken Prädatoren besonders an, daher ist Wirtschaftsruhe besser als ausstecken.
    •    Wirtschaftsruhe bis 30.4. stellt einen guten Kompromiss zwischen den Bedürfnissen von Naturschutz und Landwirtschaft dar.
    •    Bewirtschaftungsgänge Gülleausbringung, Einarbeiten und Ansaat können nach der Wirtschaftsruhe zusammengezogen werden.
    •    Ertragsverlust bei Mais ist bei 30.4. Variante kaum zu spüren und kann durch andere Sorten ausgeglichen werden.
    •    Zu frühe Maisansaat bedeutet hohes Risiko wegen Spätfrösten. Früher wurde Mais grundsätzlich erst nach dem 1.Mai angesät.
    •    Soja benötigt mehr Wärme als Mais. Ansaat Anfang Mai ist in Ordnung

    Eigene Erfahrungen und Einschätzungen:  
    Sobald Küken geschlüpft sind, ist ihre Überlebenschance wesentlich höher als im Eizustand.
    •    Lebende Küken werden von den Landwirten besser gesehen als Nester und bei der Bewirtschaftung geschont, zur Seite getragen, verscheucht etc.
    •    Auch kleine Küken ducken sich nicht bei jedem Warnruf des Weibchens sondern laufen weiter und werden so entdeckt.
    •    Der Kükenverlust durch Prädatoren war besonders im Wallersdorfer Moos gering. Viele Pullis konnte man 4 Wochen später als Immaturen beobachten obwohl z.B. ein Rohrweihenbrutplatz in nächster Nähe war.  
    •    Ist der Brutplatz von Nässe umgeben, ist die Toleranz zu Gehölzen und Kulissen höher, d.h. der Abstand geringer. Beispiel Halbinsel im Baggerweiher, BN-Ristlfläche.

    Vergleich der Wirtschaftsruhevarianten 30.4. und 20.5.

                                           Variante 30.4    Variante 20.5.
    Aktzeptanz bei Landwirten    +                  -
    Chancen für Flächenschutz    +                 -
    Mögliche Fruchtarten             +                 -
    Schutz für Erstbruten            +                 +++
    Schutz für Zweitbruten          +                  ---
    Sogwirkung auf Zweitbruten    +                 --
    Kosten                                 -                  ---
    Gesamt:                             6+, 1-    3+, 11-

    Die Wirtschaftsruhevariante 20.5. bietet den Erstbrutküken zwar länger Schutz als der 30.4., birgt aber die große Gefahr, dass die Kiebitzpaare mit Nestverlust aus den umgebenden Flächen sich auf diese Flächen konzentrieren. Sie verlieren dann ihre Nester am 21.5. ein zweites Mal. In unserem Fall wären bei normalen Witterungsverhältnissen 5 Zweitbrutnester auf den 4 Vertragsflächen 20.5. zerstört worden. Durch die schlechte Witterung war allerdings eine Bewirtschaftung am 21.5. nicht möglich, was den Küken das Leben rettete. Diese Gefahr besteht nicht, wenn sie auf fertig angesäten Flächen ihre Zweitnester anlegen.
    Die Akzeptanz bei den Landwirten war trotz des mehr als 4-fachen Entschädigungs-satzes für die 20.5. Variante sehr gering. Der Abschluss der Variante 20.5. ist laut Bewirtschaftungsvereinbarung davon abhängig, dass schon Kiebitze darauf brüten oder zumindest festgestellt werden.  D.h. die Antragsflächen müssen Ende März von Kartierer*innen kontrolliert werden. Insgesamt ist die Variante 20.5. eine gutes Schutzinstrument, um auf einzelne Flächen mit besonders hohen Kiebitzvorkommen schnell reagieren zu können, als Flächenprogramm ist diese Variante aber nicht geeignet. Auch die Maßnahmen „Feuchte Senken nicht bestellen“ und „Kiebitzinseln im Acker“ gehen in diese Richtung und sind als Sofort-Instrument sehr wichtig.
    Als Alternative böte sich den Landwirten auch noch die Agrar-Umweltmaßnahme H11 -Extensive Ackernutzung für Feldbrüter und Ackerwildkräuter- mit Wirtschaftsruhe bis 30.6. an. Sie hat allerdings den gravierenden Nachteil für die Kiebitze, dass für den Beginn der Wirtschaftsruhe kein Datum definiert ist und für den Landwirt, dass er sich für 5 Jahre verpflichten muss und der Fördersatz mit 420.- €/ha weit unter der Variante 20.5. liegt.
    Obwohl sich die beiden Varianten 30.4 und 20.5. vordergründig sehr ähnlich sind, unterscheiden sie sich grundsätzlich.
    Die Variante 30.4. zielt auf einen flächigen Schutz im gesamten Gebiet ab, bei der nicht alle, aber ein Großteil der Kiebitzgelege und Küken im gesamten Brutgebiet überleben. Sie hat den Character eines KULAP oder VNP-Programms.
    Die Variante 20.5. zielt darauf ab, reagieren zu können, wenn von Kartierer*innen besonders große Brutvorkommen auf einzelnen Flächen festgestellt werden.
    Die Frage, ob die eine oder andere Variante bestehen soll, stellt sich daher nicht. Beide Varianten sind wichtig und sollten zukünftig nebeneinander möglich sein.


    Landau den 15.7.2021

    F. Meindl

    Quellen:
    LFU (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT) (2015): 6. landesweite Wiesenbrüterkartierung in Bayern 2014/15.

    NABU (2013), Vögel der Agrarlandschaft, Gefährdung und Schutz

    NABU (2018), Kiebitze schützen, Ein Praxishandbuch

    SÜDBECK PETER (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands

    LIMBRUNNER, BEZZEL, RICHARZ, SINGER (Kosmosverlag 2013): Enzyklopädie der Brutvögel Europas

    JONSSON LARS (Kosmosverlag 1993): Die Vögel Europas und des Mittelmeerraums

    SVENSSON LARS (Kosmosverlag 2018): Der Kosmos Vogelführer, Alle Arten Europas, Nordafrikas und
    Vorderasiens

    MEINDL, G.und F. (2018): Kiebitz-Volkskartierung 2018 Landkreis Dingolfing-Landau, Bericht der Bund Naturschutz Kreisgruppe Dingolfing-Landau.

    MEINDL, G.und F. (2020): Kiebitz-Volkskartierung 2020 Landkreis Dingolfing-Landau, Bericht der Bund Naturschutz Kreisgruppe Dingolfing-Landau.