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    Maßlose Bauleitplanung

    Am 20.1.2018 erschien im Dingolfinger Anzeiger ein Vierspalter, dessen Inhalt wir hier gerne wiedergeben:

    Die „beispielgebende“ Bauleitplanung von Mengkofen

    BUND Naturschutz gegen Heimatzerstörung in der Gemeinde

    Der Bürgermeister von Mengkofen aber hält an seinen Planungen für die überdimensionierten Gewerbe- und Baugebiete fest, unbeeindruckt von den Einwänden vieler Bürger. Es sei daran erinnert, dass im Frühjahr 2016 etwa 1.000 Menschen aus Mengkofen mit ihrer Unterschrift ein Bürgerbegehren gegen das riesige Baugebiet „Mengkofen Süd“ gefordert hatten. Der Antrag auf Bürgerentscheid wurde von der Gemeinde trotzdem abgelehnt - die Sache liegt noch immer bei Gericht.
    Der BUND Naturschutz (BN) hatte im vergangenen Jahr zu drei Bauleitplanungen Stellungnahmen abgegeben und die Planungen in der aktuellen Form und Größe abgelehnt. Vertreter der BN-Kreis- und -Ortsgruppe trafen sich vor einigen Tagen, um die Situation und weitere Vorgehensweise zu diskutieren. Dabei kamen viele Kritikpunkte zur Sprache. Allein die Dimensionen der Bauvorhaben sind für eine Gemeinde dieser Größe und in dieser Lage extrem. Das geplante Wohngebiet „Mengkofen Süd“ ist 25 Hektar groß. Das Gewerbegebiet „Dengkofen 1“ umfasst 15 Hektar, wobei der Flächennutzungsplan weitere 21 Hektar in Ettenkofen vorsieht, damit die Bedingungen für das Anbindegebot eingehalten werden. Wenn aber hier der erste Schritt getan ist, reicht das Gewerbegebiet doch irgendwann von Etten- bis nach Hüttenkofen. Es heißt ja auch „Dengkofen 1“ - wozu, wenn man nicht heute schon über „Dengkofen 2“ nachdenkt? Und die Erschließungsstraße ist schon für die Erweiterung geplant. Bei diesem hohen Flächenverbrauch fällt die neue Gemeinbedarfsfläche mit knapp 2 Hektar für einen Kindergarten dann kaum noch ins Gewicht.
    „Solch hoher Flächenverbrauch kann nicht richtig sein“, sagt Alois Aigner, Vorstandsvorsitzender der BN-Kreisgruppe und Biobauer. „Dass Gemeinden so verschwenderisch mit unserem Boden umgehen, muss sich ändern.“ Und er verweist darauf, dass der BN jetzt auch das Volksbegehren der GRÜNEN gegen den Flächenfraß unterstützen wird. „Damit Bayern Heimat bleibt, Betonflut eindämmen“ - dafür waren bei den GRÜNEN bis zum Jahresende 50.000 Unterschriften eingegangen. Der Volksentscheid wird damit sicher kommen, auch wenn die CSU jetzt schnell noch die Verfassung ergänzen und Martin Huber „Flächenmanager“ einsetzen will. „Auf schöne Worte werden wir nicht mehr setzen. Das ‘Bündnis zum Flächensparen‘ der Staatsregierung gibt es seit 2003. Und die Kommunen sind bereits jetzt nach der Bayerischen Verfassung verpflichtet, mit Naturgütern schonend und sparsam umzugehen.  Der Flächenverbrauch hat aber deshalb nicht abgenommen. Wir brauchen endlich wirksame Instrumente, die zum Flächensparen zwingen“, sagt Peter Hirmer, Mitglied der BN-Kreisgruppe. Schon allein aus diesem Grund ist es wichtig und berechtigt, dass der BN die überdimensionierten Bauvorhaben der Gemeinde ablehnt.
    Was bisher noch gar nicht in Betracht gezogen wurde, sind die kumulierenden Auswirkungen dieser drei Großprojekte - zum Beispiel zunehmender Verkehr und Lärm, Versorgung nur noch am Dorfrand, Verunstaltung der Landschaft, Verschärfung der Hochwassergefahren und nicht zuletzt der absehbare Verfall der Immobilienpreise. Langfristig werden aufgrund dieser Bauvorhaben Dorfkerne veröden, immer mehr ältere Wohnungen leer stehen und ältere Häuser enorm an Wert verlieren. Innerörtliches Wohnen würde gänzlich unattraktiv. „Das fängt heute schon an. Wer wohnt denn noch an der Hauptstraße? Da muss sich was tun“, fordert Josef Strohhofer, Vorsitzender der BN-Ortsgruppe und denkt dabei an Schallschutzfenster, Lüftungsanlagen, leisen Straßenbelag, vermehrte Geschwindigkeitskontrollen. „Heute können die Alten nicht mehr zu Fuß einkaufen gehen, alle Kinder müssen gefahren werden, die Mütter hetzen quer durchs Dorf zum Supermarkt. In Stoßzeiten ist der Verkehr so dicht, da kommst du nicht mehr über die Straße. Einfamilienhäuser in solcher Anzahl werden bei der älter werdenden Bevölkerung und immer mehr Singlehaushalten in Zukunft nicht gebraucht.“
    Viele Planungsfehler, die der BN in seinen Stellungnahmen kritisiert, sind sicherlich auch den Parallelverfahren geschuldet, also der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes. Das ist zwar legal, aber gerade bei großen und mehreren gleichzeitigen Planungen nicht sinnvoll. Schüler lernen bereits in der Schule: erst Grob-, dann Feinkonzept. Sinnvoll wäre, zuerst alle großen Bauvorhaben der näheren Zukunft im Flächennutzungsplan darzustellen. Nur so können kumulierende Auswirkungen richtig beurteilt werden. Hinzu kommt, dass Parallelverfahren es den Gemeinderatsmitgliedern und der Öffentlichkeit erschweren, sich in kurzer Zeit gründlich mit den umfangreichen Unterlagen auseinanderzusetzen. In Mengkofen wurden im letzten Sommer sogar die größten Bauleitplanungen „Mengkofen Süd“ und „Dengkofen 1“ gleichzeitig öffentlich ausgelegt – „parallele Parallelverfahren“. Damit wird vielleicht dem Buchstaben, aber nicht dem Sinn des Gesetzes Genüge getan.
    Bürgernah ist das nicht. Bürger wollen heute informiert und mitgenommen werden. In Mengkofen aber werden Anwohner nicht gefragt und einbezogen. Dabei sind sie es, die wirklich betroffen sind und eines Tages vielleicht im Wasser stehen oder sich nachts die Ohren zuhalten müssen. „Wenn der Schrott ausgeschüttet wird, stehst du im Bett.“ Karl Lichtinger spricht aus Erfahrung. Er ist einer der Anwohner, die, wenn das Gewerbegebiet „Dengkofen 1“ kommt, genau in der Mitte wohnen, denn das Gewerbe- und Industriegebiet in Ettenkofen auf der anderen Seite gibt es schon. Wer kümmert sich dann um die Einhaltung der Immissionswerte und die Belange der Bürger dieser Wohnsiedlung?
    Die BN-Mitglieder diskutierten über den fehlerhaften Immissionsschutz bei „Dengkofen 1“ und auch „Mengkofen Süd“, das geschönte Verkehrsgutachten, den fehlenden integralen Hochwasserschutz bei immer häufigeren Starkregenereignissen, die zweifelhafte Bedarfsermittlung in allen Fällen und das Fehlen mehrerer Unterlagen und Gutachten. Sie kamen zu dem Schluss, dass auf dieser Grundlage kein Anwohner beurteilen kann, ob und was das für ihn für Konsequenzen hat. „Ob die vorliegenden Planungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, ist aus der Sicht des BN zweifelhaft“, stellt Peter Hirmer fest.
    Wer so plant, zeigt, dass er zu wenig von den Problemen unserer Zeit verstanden hat. Die vorliegenden Projekte sind beim Flächenverbrauch, bei der Einbeziehung der Bürger, beim Schutz der Bürger vor Hochwasser und anderen Umweltbelastungen sowie beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für die kommenden Generationen beispielgebend dafür, wie NICHT geplant werden sollte.
    Der BN hat beschlossen, sich weiter für eine umwelt- und heimaterhaltende Planung zu engagieren und dafür in dem Treffen von Kreis- und Ortsgruppe die Weichen gestellt.
    Mehr Informationen gibt es auch auf der Facebookseite unter dem Stichwort „BNOrtsgruppeMengkofen“.
    Ansprechpartner: Bund Naturschutz Mengkofen, Josef Strohhofer,


    Muss für einen Kindergarten wirklich neue Fläche versiegelt werden?

    5.6.2017

    Muss für einen neuen Kindergarten wirklich neue Fläche versiegelt werden?
    Hier unsere Stellungnahme zum Bauvorhaben der Gemeinde Mengkofen
    Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 5 und Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes

    „Gemeinbedarfsfläche am Schwebach“ in Mengkofen
    Hier: Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V. als anerkannter Naturschutzverband nach Art. 42 BayNatSchGes

    Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. befürwortet ausdrücklich die Schaffung quantitativ ausreichender sowie qualitativ hochwertiger und vielfältiger Angebote für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiTa), lehnt jedoch die geplante Bebauung der Flure 598 und 599 in der Gemarkung Tunzenberg mit folgender Begründung entschieden ab:

    1. Unwiederbringlicher Verlust wertvollen Ackerbodens. Durch die Umnutzung der Flure 598 und 599 der Gemarkung Tunzenberg in Gemeinbedarfsfläche gehen mehr als 1,7 ha wertvoller Ackerboden dauerhaft als landwirtschaftliche Nutzfläche verloren. Bereits die aktuellen Planungen für Wohn- und Gewerbegebiete (Mengkofen Süd, GE Dengkofen 1 usw.) bedeuten einen enormen Flächenverbrauch für die Gemeinde Mengkofen, der nach unserer Ansicht im Widerspruch zum Landesentwicklungsprogramm Bayern und zur Nachhaltigkeitsstrategie des Bayerischen Ministerrates steht. Gerade für die Zukunft der Kinder der Gemeinde Mengkofen ist es wichtig, den weiteren Flächenverbrauch zu minimieren und landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie siedlungsnahe Erholungs- und Naturerfahrungsräume zu erhalten, wie es auch das Bundesnaturschutzgesetz vorschreibt (§ 1 Abs. 6 BNatSchG). Darüber hinaus fordert auch das Baugesetzbuch den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, die Begrenzung von Bodenversiegelungen und die Minimierung der Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen (§ 1a BauGB)
    2. Fehlende Alternativenprüfung – Nutzung vorhandener Einrichtungen. Nach unseren Informationen haben bisher keine Alternativprüfungen stattgefunden. Das ist vor allem deshalb unverständlich, weil die Kreuzschwestern Bayern mit Schreiben vom 24. März 2017 an Bürgermeister und Gemeinderat den Fortbestand der KiTa „Haus für Familien“ zugesichert und eine Erhöhung der Platzzahl bei finanzieller Beteiligung der Gemeinde angeboten haben. Das „Haus für Familien“ ist eine bei vielen Eltern und Kindern geschätzte KiTa, welche mehrfach ausgezeichnet wurde. Die Gemeinde würde dem Anspruch vielfältiger hochwertiger KiTa-Angebote gerecht, wenn diese Einrichtung parallel zum „Haus für Kinder“ gefördert und entwickelt würde. Wir fordern Sie auf, mit den Kreuzschwestern Gespräche aufzunehmen, deren Angebot ernsthaft zu prüfen, und eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde am „Haus für Familien“ den Kosten für Neubau und Betrieb einer neuen Gemeinde-KiTa gegenüberzustellen. Als weitere Alternative oder zusätzliche Option sollten die Erweiterung der Gemeinde-Kita „Haus für Kinder“ in Mengkofen sowie die Sanierung der Außenstelle in Hüttenkofen betrachtet werden. Wir fordern Sie auf, hierfür Machbarkeit und Kosten zu untersuchen.
    3. Fehlendes KiTa-Gesamtkonzept – alternative Standorte . Falls die Erweiterung und Sanierung der vorhandenen Einrichtungen nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein sollte, fordern wir die Untersuchung alternativer Standorte, beispielsweise direkt gegenüber dem jetzigen Kindergarten befindet sich eine große freie Fläche. Kann diese Fläche von der Gemeinde erworben und für einen Neu- oder Erweiterungsbau genutzt werden. Der Bauplatz in Weichshofen, wo jetzt noch das alte Wirtshaus steht, hätte aus unserer Sicht auch verkehrstechnisch Vorteile. Der Standort direkt in der Nähe der Aitrach würde Möglichkeiten eröffnen, den Kindern die Natur nahe zu bringen. Vor allem wäre es wichtig, vor dem Neubau einer KiTa ein strategisches und nachhaltiges Gesamtkonzept unter aktiver Einbeziehung der betroffenen Gemeindebürger zu entwickeln. Neben den oben genannten Alternativen könnten dabei weitere Vorschläge einfließen, die bereits von einigen Eltern gemacht wurden - beispielsweise: Anstelle einer zentralen KiTa mehrere Einrichtungen auf den Gemeindebereich verteilen, um die Fahrstrecken zu reduzieren und ggf. die Angebote vielfältiger zu gestalten. Die Chance in der aktuellen Herausforderung nutzen, um ein ganz neues Modell in das Gesamtkonzept integrieren, beispielsweise eine Wald-KiTa an einem geeigneten Standort.
    4. Wassersensibler Bereich. Bei dem beplanten Gebiet am Schwebach handelt es sich gemäß Daten des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung um einen wassersensiblen Bereich. Auf der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche wurde in der Vergangenheit häufig ein hoher Wasserstand beobachtet. Daher fordern wir die Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes an den o.g. Verfahren, falls Sie trotz aller dagegen sprechenden Argumente (siehe oben) an dem Standort auf den Fluren 598 und 599 festhalten sollten.

    Fazit
    Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. lehnt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 5 und Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche am Schwebach“ entschieden ab und fordert eine sorgfältige Alternativenprüfung und Entwicklung eines KiTa-Gesamtkonzeptes. Neben Bedarfsdeckung und Wirtschaftlichkeit müssen dabei - im Interesse der Kinder - die Minimierung des Flächenverbrauchs und die Vermeidung der Umnutzung fruchtbarer Ackerböden in Siedlungs- und Verkehrsflächen als wichtige Ziele im Vordergrund stehen.