Landschaftspflegeverband sucht die wilde Küchenschelle im Landkreis
Wilde Küchenschellen sind in unserem Landkreis eine Rarität. In Restbeständen blühen sie zur Zeit im Naturschutzgebiet Rosenau sowie an einem Ranken bei Kammern. Aber wo gibt es diese seltene Pflanze sonst noch im Landkreis?
Wer im Wald, im Gebüsch oder in Feuchtgebieten auf Suche nach der Pflanze geht, wird kein Glück haben.
Pulsatilla vulgaris, wie die Gemeine Küchenschelle botanisch heißt, liebt einen trockenen, sonnigen Standort mit nährstoffarmem, sehr flachgründigem Boden. Die Pflanze ist geradezu charakteristisch für diese Standortverhältnisse und wie kaum eine andere Pflanze kommt sie mit den extremen Bedingungen der sogenannten Haidewiesen und "Brennen" zurecht. Auf den baum- und strauchlosen Grasflächen mit spärlichem Bewuchs treten im Sommer Spitzentemperaturen bis zu 70 C auf, die den Boden förmlich ausdörren und nach ihrem Austrieb im Vorfrühling müssen die Pflanzen oft noch strenge Fröste ungeschützt widerstehen. Löwenzahn oder Brennnessel haben bei solchen Extremverhältnissen längst keine Überlebenschance mehr. Die Küchenschelle gehört zu Familie der Hahnenfußgewächse. Sie erreicht eine maximale Höhe von 30 cm. Je nach Witterung öffnet sie ihre attraktiven blauvioletten Blütentrichter zwischen Mitte März und Mitte April. Wie die meisten Arten dieser Pflanzenfamilie ist auch die Küchenschelle giftig, insbesondere stark Haut reizend. Für die Anwendung in der Homöopathie wird die Pflanze heute angebaut und in entsprechender Verdünnung gegen zahlreiche Krankheiten verwendet. Wer die Küchenschelle in seinem Garten haben will, braucht nur zum Gärtner gehen. Sie wird als Steingartenpflanze angeboten. Die Wildform der Küchenschelle steht jedoch unter strengem Naturschutz und darf weder ausgegraben noch gepflückt werden.
Wer einen Standort der Küchenschelle im Landkreis kennt, soll dies dem Landschaftspflegeverband Dingolfing Landau melden. Auf Wunsch begutachtet Biologe Dr. Jochen Späth, Geschäftsleiter des Verbandes die gemeldete Fläche. Dabei werden mit dem Grundstückseigentümer auch gleich die staatlichen Fördermöglichkeiten besprochen, die es für solch hochwertige Flächen gibt. Magerrasen mit Küchenschellen müssen zumindestens einmal im Jahr gemäht werden. Sollte der Grundstückeigentümer dazu nicht in der Lage sein, besteht auch die Möglichkeit der Pflege durch den Landschaftspflegeverband. Tel. 08731/ 87307.