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    Kiebitzprojekt läuft 2022 weiter

    Den Mais im Isarmoos erst nach dem 1. Mai aussäen und eine Bewirtschaftungsruhe auf Äckern von 15. März bis 30. April, dies könnte 2000 Kiebitzküken das Leben retten und den Rückgang dieser Vogelart aufhalten. Dessen sind sich die Initiatoren des Projektes "Gemeinsam dem Kiebitz helfen" sicher.

    29.03.2022

    Den Mais im Isarmoos erst nach dem 1. Mai aussäen und eine Bewirtschaftungsruhe auf Äckern von 15. März bis 30. April, dies könnte 2000 Kiebitzküken das Leben retten und den Rückgang dieser Vogelart aufhalten. Dessen sind sich die Initiatoren des Projektes "Gemeinsam dem Kiebitz helfen" sicher. Zu diesem Artenschutzprojekt haben sich der Landschaftspflegeverband Dingolfing-Landau, der Bauernverband, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz zusammengeschlossen.

    Bereits 2021 hatten 18 Landwirte auf 32 Versuchs-Äckern im Landkreis diese Kiebitz-Bewirtschaftungsruhe mit Erfolg getestet: 100 geschlüpfte Kiebitzküken konnten die Projektverantwortlichen dort feststellen – ein Riesenerfolg. 2022 wird das Projekt nun auf eine breitere Basis gestellt. Die Untere und die Höhere Naturschutzbehörde beraten das Projekt fachlich und haben wieder ausreichend Finanzmittel in Aussicht gestellt. Mit im Boot ist heuer erstmals das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), das den Kontakt zu den Flächenbewirtschaftern herstellt.

    Demnächst werden viele Bewirtschafter von Ackerflächen in den Kiebitzbrutgebieten des Landkreises ein Schreiben vom AELF erhalten mit Erläuterung des Kiebitzprojektes und einem Antragsformular. Verantwortlich für die Abwicklung ist der Landschaftspflegeverband.

    Zur Auswahl stehen vier Bewirtschaftungsvarianten für Äcker: Wirtschaftsruhe von 15. März. bis 30. April, eine verlängerte Wirtschaftsruhe bis 20. Mai zum Schutz von Spätbruten, die Anlage von Kiebitzinseln als Brachfläche von mindestens 0,5 Hektar mit Bewirtschaftungsruhe bis 30. Juni und die Nichtbewirtschaftung feuchter Senken bis 30. Juni, die auch kleiner als 0,5 Hektar sein können. Die Entschädigungen können allerdings nur gezahlt werden, wenn keine Doppelförderung aufgrund anderer Förderprogramme vorliegt. Die Entschädigungshöhen liegen pro Hektar zwischen 150 und 880 Euro, je nach Maßnahme.Mit der Brut beginnen Kiebitze ab Mitte März, erst ab Ende April sind die Küken so groß, dass sie vor landwirtschaftlichen Maschinen flüchten. Ab Anfang April fahren die meisten Landwirte aber in die Felder, um zu Düngen, das Saatbett vorzubereiten und zu sähen. Dadurch werden 90 Prozent der Kiebitznester zerstört, wie die Beobachtungen der letzten Jahre zeigten. Dazu Joachim Aschenbrenner, Kreisvorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz: "Kommt man hier nicht zu anderen Lösungen, wird auch der Kiebitz – ebenso wie andere typische Wiesenvögel – in unserem Landkreis als Brutvogel langfristig aussterben. Mit rund 700 Brutpaaren hat unser Landkreis momentan noch die meisten Kiebitze in Bayern. Dies bedeutet aber, dass wir auch eine bayernweite Verantwortung haben, denn wenn selbst bei uns die Kiebitze aussterben, wird es sie auch anderswo nicht mehr geben."

    Sollte jemand Kiebitzbrutflächen bewirtschaften und kein Schreiben erhalten haben, soll er sich melden. Zuständig sind: Susanna Hanke, Landschaftspflegeverband,   0173/9102690Sanna.hanke@t-online.de, sowie Franz Meindl,   0152/29574416, und Jonas Petschko, Gebietsbetreuer Wiesenbrütergebiete,   08731/87379.